Leistungen Teilungsgenehmigung
Die Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch (BauGB) und § 7 Bauordnung NRW bzw. die jeweiligen Zeugnisse, falls für die Teilung eine Genehmigung nicht erforderlich ist, erstellt das Bauamt.
Der Teilungsantrag ist über einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?
Gem. Tarifstelle 2.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW
Formulare
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Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)