Leistungen Gehwegabsenkungen

Sofern ein Bürger die Absenkung des Gehweges zur Schaffung einer Einfahrt zu seinem Grundstück wünscht, muss ein Vertrag zwischen ihm und der Stadt Haltern am See geschlossen werden. Hierbei sind die allgemeinen Ausführungsregeln sowie eine entsprechende Materialauswahl zu beachten.

 

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung