Leistungen Briefwahl
Informationen zur Briefwahl
Briefwahl (Wahlscheinanträge)
Voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen (Wahlscheinanträge) zu beantragen.
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Eine Wahlberechtigte/ ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die antragstellende Person muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift angeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 08.02.2025 auch im Briefwahlbüro, Altes Rathaus, Markt 1, Saal 1. OG beantragt und abgeholt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, direkt die Stimmabgabe mittels Briefwahl zu vollziehen. Wir empfehlen jedoch, die Briefwahlunterlagen schriftlich oder elektronisch zu beantragen, um längere Wartezeiten im Briefwahlbüro zu vermeiden. Die Briefwahlunterlagen werden zeitnah zugestellt!
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Montag: 08.00 bis 17.30 Uhr
Di.-Fr.: 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 21.02.2025: 08.00 bis 15.00 Uhr
Samstag 08./15.02.2025 09.00 bis 14.00 Uhr
Darüber hinaus wird auch wieder die Möglichkeit bestehen, über den sogenannten „Web-Wahlschein“ (Briefwahlantrag), die Briefwahlunterlagen direkt auf der Internetseite der Stadtverwaltung anzufordern. HIerzu bitte den Reiter "Briefwahlantrag" aufrufen.
Wahlscheine können bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden. In begründeten und nachweisbaren Fällen bis zum Wahltage, 15:00 Uhr.
Kontaktdaten Briefwahlbüro
Tel./Fax: 02364/933100 / 9336100
E-Mail: wahlamt@haltern.de