Leistungen Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

Ab dem 01.10.2024 können keine Neuanträge mehr gestellt werden.

Gerade im Sommer besteht die Gefahr, dass sich in Bereichen mit geringer Durchlüftung und geringer nächtlicher Abkühlung zunehmend Hitzeinseln entwickeln, die sich negativ auf das Wohlbefinden auswirken. Der Einsatz von Dach- und Fassadenbegrünung ist eine gute Möglichkeit, nachhaltig und ästhetisch ansprechend die Klimaresilienz der eigenen vier Wände zu steigern und gerade bei flächendeckendem Einsatz einen positiven Effekt auf das Stadtklima zu erzielen, der allen zugutekommt.

Um mehr Grün in die Stadt zu bringen, hat sich die Verwaltung der Stadt Haltern am See dafür entschieden eine entsprechende Förderung auf den Weg zu bringen. Diese beschränkt sich die ersten drei Monate nur auf den ausgewiesenen Geltungsbereich, da dieser aufgrund des hohen Grads an Versiegelung die Entwicklung von Hitzeinseln im Sommer begünstigt. Dennoch werden Anträge aus dem ganzen Stadtgebiet angenommen und sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen, entsprechend der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet.     

Für die Antragstellenden gilt es zu beachten, dass mit der Bewilligung des Förderantrags eine Frist von drei Monaten beginnt, innerhalb der die geplanten Maßnahmen durchgeführt, sowie alle entsprechenden Belege und Nachweise eingereicht werden müssen. Dies bewirkt eine zeitnahe Umsetzung der geplanten Maßnahme, da nach Ablauf der Frist die Förderzusage hinfällig wird und die finanziellen Mittel zur Bewilligung weiterer Anträge genutzt werden können. Insgesamt stehen für dieses Programm 10.000€ zur Verfügung. Für Dachbegrünung beträgt die Förderung pauschal 500,- € je Antrag. Es werden jedoch maximal 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Für Fassadenbegrünung beträgt die Förderung pauschal 500,- € je Antrag. Es werden ebenfalls maximal 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Es darf allerdings je ein Förderantrag für Dachbegrünung und auch ein Förderantrag für Fassadenbegrünung gestellt werden. Die Bagatellgrenze für Zuwendungen beträgt, sowohl für Dachbegrünung als auch für Fassadenbegrünung 250€.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Planskizze der Maßnahme oder Fotos und eine Maßnahmenbeschreibung

Voraussetzungen

  • Das Gebäude befindet sich in im Geltungsbereich
  • Ab dem 02.07.2024: Das Gebäude befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See
  • Durchführung der Maßnahme innerhalb von 3 Monaten inklusive Einreichung der Belege
  • Mindestfläche für Dachbegrünug 10m²
  • Mindestfläche für Fassadenbegrünung 4m²
  • Bagatellgrenze: mindestens 250€ Eigenanteil sowohl für Dach als auch Fassadenbegrünung