Leistungen Bewohnerparkausweis
Wer eine Wohnung im Stadtkern bewohnt und keine KFZ-Einstellmöglichkeit hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Bewohnerparkausweis beantragen.
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis. Jedoch ist die Auftragung von 2 Kennzeichen für die wahlweise Verwendung des Parkausweises möglich.
Informationen zu anderen Parkausweisen finden Sie hier.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten
30,70 € pro Jahr
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Nutzungsnachweis/ Halterbescheinigung (nur erforderlich, wenn
Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist
Voraussetzungen
- Sie wohnen in einem verkehrsberuhigten Bereich, einem Bereich mit
eingeschränktem Haltverbot, einem Bereich mit Parkschein- oder
Parkscheibenpflicht oder in einem Bewohnerparkbereich der Innenstadt (s. Antrag) und sind dort auch gemeldet - Sie haben keine Garage oder einen privaten Stellplatz im Umkreis von 200 m zur Verfügung
- Sie müssen Halter bzw. Halterin des angegebenen Kfz sein bzw. dieses
dauerhaft nutzen
Formulare