Leistungen Erziehungshilfe

Die Kosten der Unterbringung von Minder- und jungen Volljährigen in z. B. Heimen, Kinderhäusern, Internaten, Pflegestellen, Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen können aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, wenn ein erzieherischer Bedarf außerhalb des Elternhauses gegeben ist.

Dies trifft auch für ambulante Hilfen wie z. B. Tagespflege, erzieherische Hilfen in den Familien oder in eigener Wohnung zu.

Die Kostenübernahme kann bis zum 21. Lebensjahr erfolgen und in besonders begründeten Einzelfällen bis zum 27. Lebensjahr, fortgeführt werden.

Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

Die Verwaltungsleistung ist gebührenfrei. Die Eltern werden entsprechend ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an den entstehenden Kosten beteiligt.

Formulare

formloser Antrag