Leistungen Drehgenehmigungen

Mit einer Drehgenehmigung sind in aller Regel auch straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse, Anordnungen von Verkehrsmaßnahmen und auch Ausnahmegenehmigungen verbunden.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen

Aus Anlass von Film- und Fernsehproduktionen: 

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angabe über Datum der Dreharbeiten, Drehort mit Angabe des Straßennamens, Uhrzeit, Szenebeschreibung in Kurzform (etwaige Schuss-/ Aktionszenen und uniformierte Darsteller sind mitzuteilen)
  • Angbe über benötigte Halteverbotszonen inkl. Hausnummer und Meterangaben, bereits eingerichtete Halteverbote und vorgesehene Intervall- oder Vollsperrungen (Sperrpunkte und sonstige Besonderheiten) 

Voraussetzungen

Der Antrag sollte spätestens 10 Tage vor Drehbeginn vorliegen.