Leistungen Trödelmärkte, Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte & Volksfeste
Für die Durchführung der vorgenannten Veranstaltungen ist eine Festsetzung erforderlich. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte den unter dem entsprechenden Link (weiter unten auf der Seite) hinterlegten Antragsvordruck. Der Antrag ist mit den erforderlichen Nachweisen zu versehen und mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an den Fachbereich Ordnung und Soziales zu übersenden.
Für Trödelmärkte gelten besondere Regelungen, bitte beachten Sie weiter unten aufgeführte Hinweise.
Für die Festsetzung von Veranstaltungen erhebt die Stadt Haltern am See bei normalen Verwaltungsaufwand 300,00 € und bei erhöhtem Verwaltungsaufwand 500,00 € als Gebühr pro Veranstaltung.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?
300,00 € bei normalem Verwaltungsaufwand je Veranstaltung
Welche Unterlagen benötige ich?
- Verzeichnis über die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Anzahl und Zusammensetzung der Aussteller (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
- Teilnahmebestimmungen
- Lageplan des Veranstaltungsortes
- Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralergister über die mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Person
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen von der Wohnsitzgemeinde
- aktueller Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht
- Kopie der Gewerbeanmeldung
Formulare
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Formular für den Antrag auf Festsetzung eines Marktes
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)