Leistungen Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Informationen in darstellender und beschreibender Form.
Das Liegenschaftskataster umfasst die Bestandteile Kartenwerk (Liegenschaftskarte), Buchwerk (Liegenschaftsbuch) und das Zahlenwerk.

Die Darstellung und Beschreibung umfasst die Liegenschaftsangaben, die Eigentümerangaben, die Angaben zur Nutzung und die Angaben zur charakteristischen Topographie.

Zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters ist der Fachdienst Kataster- und Geoinformationen des Kreises Recklinghausen.

Aufgrund der gesetzlichen Option und einer Vereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen besteht auch bei der Stadt Haltern am See die Möglichkeit, Eigentümerinnen, Eigentümern und anderen Berechtigten im Auftrage der Katasterbehörde Einsicht in das Liegenschaftskataster zu gewähren und Auskünfte für den Bereich des Stadtgebietes daraus zu erteilen.

Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster werden nicht telefonisch erteilt.

Informationen zu Auszügen aus dem Liegenschaftskataster unter: "Auszüge aus dem Liegenschaftskataster".

 Grundbuchauszüge können nur vom Amtsgericht Marl, Postfach 11 60, 45741 Marl, Tel.: 02365/513-0, erteilt werden.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

Gebühren nach der für die Katasterbehörde geltenden Gebührenordnung