Leistungen Haftung, städtische

Bei Haftpflichtschäden (Personen- und/oder Sachschäden), die sich aus einem Verschulden der Stadt oder ihrer Mitarbeiter(innen) herleiten, sind die Ansprüche auf Schadenersatz formlos schriftlich an den Fachbereich Interne Dienste zu richten.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

1. genaue Schilderung des Schadensablaufes 2. genauer Unfallort (z.B. Straße, Hausnummer oder in Höhe des Hauses Nr....) 3. Unfallzeitpunkt 4. ggf. Handskizze der örtlichen Gegebenheiten 5. Name und Anschrift von Zeugen 6. ungefähre Höhe des Schadens 7. Angabe der Bankverbindung