Leistungen Bürgereingabe ("Bürgerantrag")
Gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt Haltern am See an den Rat zu wenden.
Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an das Büro des Bürgermeisters oder die Rechtsabteilung.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten
kostenlos
Formulare
formlos