Leistungen Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See
Die Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sind prinzipiell eine Form der Anerkennung für Jugendliche, die ihrer Lebensphase und ihrem kulturellen Ausdruck gesellschaftliche Wertschätzung entgegen bringt. § 11 SGB VIII gesteht ihnen das Recht auf Angebote zur Entwicklungsförderung zu, die sich an ihren Interessen orientieren und von ihnen gestaltet werden. Die finanzielle Förderung der Jugendarbeit der freien Jugendhilfe ist auch Ausdruck der Würdigung des Engagements freier Träger, insbesondere der Jugendverbände.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Info-Blätter
-
5.05 Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See
Kinder- und Jugendarbeitsförderungsrichtlinien
- Leitziele der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See
Formulare
- Vordruck Nr. 1 Antrag Kinder- und Jugendfreizeit
- Vordruck Nr. 2 Antrag Ferienspiele
- Vordruck Nr. 3 Antrag Jugendgruppenleiterschulung
- Vordruck Nr. 4 Antrag Jugendbildung
- Vordruck Nr. 6 Angebotsauswertung
- Vordruck Nr. 7 Betreuendenliste
- Vordruck Nr. 8 Teilnehmendenliste Kinder- und Jugendfreizeit
- Vordruck Nr. 9 Teilnehmendenliste
- Vordruck Nr. 10 Verwendungsnachweis Kinder- und Jugendfreizeit
- Vordruck Nr. 11 Verwendungsnachweis Ferienspiele
- Vordruck Nr. 12 Verwendungsnachweis Jugendgruppenleiterschulung
- Vordruck Nr. 13 Verwendungsnachweis Kinder- und Jugendbildung
- Vordruck Nr. 14 Verwendungsnachweis Richtungsweisende Modelle und Projekte
- Vordruck Nr. 15 Verwendungsnachweis Materialien der Kinder- und Jugendarbeit
- Vordruck Nr. 16 Fragebogen zur Qualitätssicherung und -entwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Satzungen
-
5.05 Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See
Kinder- und Jugendarbeitsförderungsrichtlinien