Leistungen Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Fachbereichs Familie und Jugend (Jugendamt) bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kinderunterhaltes.  

Sie schafft für alleinerziehende Elternteile die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Fachbereichs Familie und Jugend in Anspruch zu nehmen. Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für ein Kind zusteht und in dessen Obhut sich das Kind befindet. 

Im wesentlichen umfasst die Beistandschaft zwei Aufgabenbereiche:

  • die Feststellung der Vaterschaft
  • die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche  

Die Beistandschaft kann jederzeit von dem sorgeberechtigten Elternteil beendet werden.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

keine

Welche Unterlagen benötige ich?

nach Absprache

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Persönliche Vorsprache mit Terminabsprache notwendig