Leistungen Abfallwirtschaft

Die gesetzlichen Vorschriften für die Wiederverwertung von Reststoffen bzw. für die Beseitigung von Abfällen sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie dem Landeskreislaufwirtschaftgesetz geregelt. Gleichzeitig ist festgelegt, welche Aufgaben die Stadt Haltern am See als kreisangehörige Stadt und der Kreis Recklinghausen als Untere Abfallwirtschaftsbehörde wahrzunehmen haben.

Grundsätzlich ist die Stadt Haltern am See für das Einsammeln und Transportieren von Hausmüll zuständig.

Für Verpackungsabfälle sind seit 1991 die Dualen Systeme zuständig. Seit 2019 gibt es in Haltern am See dafür die gelben Tonnen (vorher gelbe Säcke), die -wie im gesamten Kreis Recklinghausen- als Wertstofftonne benutzt werden dürfen. Das bedeutet, dass in den gelben Tonnen - zusätzlich zu den Verpackungsabfällen - auch andere Haushaltsgegenstände aus Kunststoff und MEtall gesammelt werden (sog. stoffgleiche Nichtverpackungen).

Grün- und Gartenabfälle werden in Haltern am See über die Grünen Tonnen eingesammelt, können aber, wie die anderen Müllfraktionen, auch am Wertstoffhof gegen eine Gebühr abgegeben werden.

Durch die Mitwirkung am Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Recklinghausen, in dem konkrete Maßnahmen für die langfristige Sicherung der Entsorgung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte festgelegt werden, vertritt die Stadt die Belange von Bürgern und Unternehmen hinsichtlich einer sicheren und kostengünstigen Entsorgung.

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Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung