Leistungen Gaststättenangelegenheiten

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.

Der Unterrichtungsnachweis nach § 4 GaststättenG wird von der IHK Nord-Westfalen ausgestellt. Er dient als Nachweis, dass der/die Antragsteller/in über die notwendigen, lebensmittelrechtlichen Kenntnisse verfügt und mit ihnen als vertraut gelten kann. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen IHK Gelsenkirchen, Tel: 0209/3880.

Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Abhängig von Art und Umfang der Konzession

Unterlagen

Für Genehmigungserteilung:

  • Antragsformular
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentalregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
  • Bescheinigung in Steuersachen der Wohnsitzgemeinde
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Lagepläne in dreifacher Ausfertigung
  • Grundrisszeichnungen in dreifacher Ausfertigung
  • Kopie des Pachtvertrages/Eigentumsnachweis
  • Erklärung des Eigentümers über den bau- und brandschutzrechtlichen Zustand der Betriebsstätte
  • Erklärung des Mieters/Pächters über den bau- und brandschutzrechtlichen Zustand der Betriebsstätte

Der Antragsteller muss zudem zuverlässig sein.