Leistungen Sperrmüll
Fünf Fakten zum Sperrmüll
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Einmal im Kalenderjahr pro Haushalt ist die Abholung kostenlos.
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Bis zu 3m³ werden abgeholt. Dies entspricht dem Laderaum eines kleinen Bullis.
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Die Antragstellung ist nur online über das Serviceportal möglich oder über eine Sperrmüllkarte. Diese erhalten Sie in jedem Verwaltungsgebäude. Telefonisch oder per Mail ist keine Antragstellung möglich.
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Nach Antragseingang erhalten Sie einen Anruf unseres Entsorgers der Ihnen den Abholtermin mitteilt. Die Abholung erfolgt in der Regel 3 bis 4 Wochen nach Antragseingang.Für Elektrogeräte und Metallgegenstände wird ein separater Termin vergeben.
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Weitere Abholtermine sowie kurzfristige Termine oder Wunschtermine sind gebührenpflichtig und kosten 75,00 € pro Termin.
Tipp: Bitte vergessen Sie nicht, auf der Sperrmüllkarte Ihre Telefonnummer und Email-Adresse anzugeben. Nur bei telefonischer Unerreichbarkeit erhalten Sie eine E-Mail (bei Angabe der Email Adresse) oder Sie werden per Post über den Termin informiert.
Was ist Sperrmüll ?
Zum Sperrmüll zählen alle Wohnungseinrichtungsgegenstände, die nicht fest mit der Wohnung verbunden bzw. eingebaut sind und aufgrund ihres Umfanges, ihres Gewichtes, ihrer Beschaffenheit oder ihrer Menge nicht in die Restmülltonne hineinpassen.
Zum Sperrmüll gehören (ohne Inhalt):
- Möbel und Möbelteile (Tisch, Stuhl, Sessel, Sofa, Sitzbank, Schrank, Regal, Bett, Rollcontainer, Küchenschränke, Spüle, Arbeitsplatte, Betten, Matratzen, etc.)
- Teppichbrücken, Teppichläufer, Vorleger
- Elektrogroßgeräte wie Elektroherd, Dunstabzugshaube, Mikrowelle, Waschmaschine, Geschirrspüler, Schleuder, Trockner, Gefrier-/Kühlschränke
- Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Stereoanlage, Radio, Computer, etc.
- Kinderwagen, Fahrrad, Fahrradanhänger, Kinderroller, sperrige Haus- und Gartenarbeitsgeräte (Rasenmäher, etc.), Haushaltswannen, Körbe ohne Inhalt, Koffer ohne Inhalt, Lampen, Wäscheständer, Bügelbrett
- Gartenmöbel (Gartenstühle, Liegen, Campingtische, etc.)
- Altmetall bis zu einer Länge von max. 2 Meter (Gardinenstangen, Leitern, etc.)
Das wird nicht mitgenommen:
- sperrige Teile, die nicht von Hand verladen werden können
- Hausmüll sowie Abfälle in Kisten, Säcken, Tüten (lose oder gebündelt)
- Verlegeware oder sonstige Fußbodenbelegstoffe (Laminat, Vinyl, etc.)
- Tapeten und Renovierungsreste wie Farben, Lacke, Chemikalien
- Bauliche Bestandteile wie Türen, Fenster, Parkett, Laminat, Decken- oder Wandpaneele, Balken
- Bauschutt und Sanitärkeramik wie Fliesen, Waschbecken, Toilettenschüssel, Duschtassen, Badewannen, etc.
- Sportgeräte, Sonnenbänke mit Leuchtstoffröhren, Tischtennisplatten, etc.
- Autoteile (Reifen, Altöl, Motorhaube, Stoßstangen, etc.)
- Altkleider, Oberbetten, Schuhe, Spielzeug
- Europlatten, Zäune, Gartenhäuser, Pergolen, Carports, Holzpaletten, Klettergerüste, Sandkästen
- gewerbliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Theke, Schaltkasten, medizinisch-technische Geräte, etc.)
Am Abholtag:
Der angemeldete Sperrmüll muss am jeweiligen Abholtag bis 6.30 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt werden. Frühestens jedoch kann der Sperrmüll am Vorabend der Abholung ab 19.30 Uhr bereitgestellt werden. Grundsätzlich ist der Sperrmüll an der Stelle abzulegen, an der auch das Restmüllgefäß zur Leerung bereitgestellt wird. Sollten Sie in einer Sackgasse / Stichstraße wohnen, ist der Sperrmüll ggfs. an der nächsten, durchgängig befahrbaren, öffentlichen Straße abzulegen. Die Abholung erfolgt am Abholtag in der Zeit von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Der Antragsteller ist für alles verantwortlich, was mit dem bereitgestellten Sperrmüll bis zur Verladung ins Müllfahrzeug passiert.
Das bedeutet:
- durchwühlte und zerstreute Abfälle müssen von Ihnen wieder zusammengetragen werden
- von Fremden dazu gestellter Abfall ist von Ihnen auf eigene Kosten zu entsorgen, wenn es sich nicht um Abfall handelt der über die Sperrmüllabholung entsorgt werden kann
- Mehrmengen und nicht zum Sperrmüll gehörende Gegenstände werden nicht mitgenommen und müssen selbst am Wertstoff angeliefert und kostenpflichtig entsorgt werden.
Einmal im Kalenderjahr ist eine Abholung des Sperrmülls bis zu 3 m³ gebührenfrei pro Haushalt.
Weitere Termine sowie Express- und Wunschtermine sind gebührenpflichtig und kosten 75,00 €.
Die Antragstellung ist nur online über das Serviceportal möglich oder über eine Sperrmüllkarte. Diese erhalten Sie in jedem Verwaltungsgebäude. Telefonisch oder per Mail ist keine Antragstellung möglich.
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Auftrag zur Abholung von Sperrmüll / Sperrgut
Die Expressabholung kann online bezahlt werden.Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)