Aktuelles Haltern am See

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Titel
Update aus dem AGS
Einleitung

08. September 2023  In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales ging es unter anderem um die Flüchtlingssituation, die Förderung von Ferienfreizeiten und die Förderung der Altenhilfe in Haltern am See. Die Stadtverwaltung hatte außerdem gute Neuigkeiten zu verkünden: Die Kita Katharinenhöfe wird Anfang August 2024 den Betrieb aufnehmen und es können bereits im Kita-Portal Anmeldungen vorgenommen werden.

Text
  • Insgesamt hat die Stadt Haltern am See seit März diesen Jahres 41 Personen im Zuweisungsverfahren aufgenommen. Weitere 12 Menschen sind bereits für die nächsten zwei Wochen angekündigt. Da sich der anhaltende Zustrom von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bundesweit weiterhin auf einem sehr hohen Niveau befindet, rechnet auch die Stadt Haltern am See in den nächsten Wochen und Monaten mit steigenden Zuweisungszahlen. „Bei den gegenwärtigen Zuweisungszahlen werden wir in wenigen Wochen die Kapazitäten an diesem Standort ausgeschöpft haben“, berichtet Ordnungsamt-Leiter Helmut Lampe. Aktuell versuche die Stadtverwaltung weitere Kapazitäten zu schaffen. Unter anderem sollen die Platzzahlen am Standort „Erich-Kästner-Schule“ erhöht werden.

  • Die Politik entschied sich einstimmig dafür, für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 die Haushaltsmittel der Buchungsstelle „Zuschuss an Jugendverbände für jugendpflegerische Maßnahmen“ zu erhöhen. Wenn auch der Rat der Stadt Haltern am See die entsprechenden Haushaltsmittel beschließt, stehen in den nächsten zwei Jahren dann 15.000 Euro mehr zur Verfügung. Diese Aufstockung ist für die Bezuschussung von Ferienfreizeiten zu verwenden und soll Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Betreuenden zu Gute kommen.

  • Des Weiteren entschied sich der Ausschuss einstimmig für eine Neufassung der Richtlinien über die Förderung der Altenhilfe der Stadt Haltern am See. Diese treten ab dem 01. Januar 2024 in Kraft, sofern Haupt- und Finanzausschuss und Rat zustimmen. Die städtischen Richtlinien wurden zuletzt im Dezember 2001 überarbeitet. Auch mit den neuen Richtlinien ist geplant, die Altenhilfe weiterhin intensiv zu fördern. Es ist beabsichtigt, den derzeitigen Gesamtbetrag in Höhe von 23.000 Euro unter festgelegten Voraussetzungen aufzuteilen: 12.000 Euro sind für die Förderung der Altentagesstätten und 11.000 Euro zur Förderung von Seniorenveranstaltungen. Der maximale Förderbetrag pro Altentagesstätte wird auf 4.000 Euro festgesetzt. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn Träger/Betreiber der Altentagesstätte Mieter oder Eigentümer der Räumlichkeiten ist, der Zugang zu den Räumlichkeiten barrierefrei ist, die Altentagesstätte ganzjährig an mindestens zwei Tagen pro Woche geöffnet ist und regelmäßig mindestens 8 Personen teilnehmen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

    Unabhängig von dieser Regelung erhält die Arbeiterwohlfahrt, da sie ihre Räumlichkeiten in einem Mietobjekt hat, für eine Übergangszeit von zwei Jahren eine Aufstockung der Maximalförderung bis zur Höhe des bislang gewährten städtischen Zuschusses zu den Miet- und Heizkosten. Prozentuale Kürzungen der Pauschalförderung sollen frühestens ab dem Jahr 2026 schrittweise erfolgen.

  • Die erfolgreiche Arbeit mit dem Caritas Centrum in Haltern am See wird fortgesetzt. Der Ausschuss erhielt den Jahresbericht und den Mittelverwendungsnachweis 2022 zur Ansicht. Dieser kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.