Aktuelles Haltern am See

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Titel
Update aus dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Mobilität
Einleitung

24. September 2021  Im gestrigen Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Mobilität ging es unter anderem um die Förderung von Lastenfahrrädern und- anhängern sowie die Gründachstrategie für Haltern am See. Außerdem hat die Stadtverwaltung sich zu ihrem Umgang mit Baumschnitt- und Rodungsmaßnahmen geäußert. 

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Förderung von Lastenfahrrädern und -anhängern

Einstimmig entschied sich die Politik dafür, ein Förderprogramm für die Halterner anzulegen, das den Kauf von Lastenfahrrädern und -anhängern bezuschusst. Damit soll der Radverkehr in Haltern am See gestärkt werden. Mit der Hilfe von Lastenfahrrädern – und anhängern können Erledigungen, die sonst mit dem PKW erledigt werden müssen, klimaschonend durchgeführt werden. Eine Förderung könnte bei gutem Planungsverlauf bereits in 2022 angeboten werden. Nähere Informationen folgen, sobald das Förderprogramm ausgearbeitet ist. 

 

Gründachstrategie der Stadt Haltern am See

In der aktuellen Stadtplanung der Verwaltung werden Gründächer bereits seit längerem berücksichtigt und auch aktiv unterstützt. Nun hat die Stadt Haltern am See auch eine ausführliche Strategie der Politik vorgelegt, die verschiedene Maßnahmen vorsieht, die eine Verbreitung der Begrünung von Dachflächen im Stadtgebiet fördert. Für die Durchsetzung der Strategie gab es im Ausschuss eine politische Mehrheit. Angedacht ist, dass Festsetzungen im Detail weiterhin Einzelfallentscheidungen mit Blick auf die jeweiligen Bauvorhaben bleiben. Überlegungen zu Dachbegrünungen erhalten in Planungsvorhaben nun einen verbindlicheren Stellenwert und können mit Blick auf die strategische Zielsetzung zentraler gelenkt werden. 

 

Stellungnahme der Stadt zu Baumschnitt- und Rodungsmaßnahmen 

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN hat sich die Stadtverwaltung in der Sitzung zu Baumschnitt- und Rodungsmaßnahmen geäußert. Es wurden Bedenken geäußert, dass Fällungen gegebenenfalls zu vorschnell vorgenommen wurden und Rückschnitte zu radikal gewesen seien. Gerd Becker, Leiter des Baubetriebshofs, betonte im Ausschuss, dass es sich bei seinen Mitarbeitenden um ein geschultes Team mit größtenteils langjähriger Erfahrung handle und nach anerkannten Maßstäben agiert werde. Der Baubetriebshof nehme Form- und Rückschnitte grundsätzlich vor, um für eine Entlastung bei den Bäumen zu sorgen.

Der Stadt ist es als Regierungsbehörde laut Landesnaturschutzgesetz möglich, Fällungen und Rückschnitte auch innerhalb der Schutzzeit durchzuführen. „Wir machen von dieser Möglichkeit in der Regel nur dann Gebrauch, wenn eine Gefährdung vorliegt“, erklärte Gerd Becker. Alle Fällungen und Rückschnitte in der Schonzeit seien Einzelfallentscheidungen, bei denen gegebenenfalls zwischen Personen- und Naturschutz abgewogen werden müsse. Von der Landschaftsbehörde des Kreises konnte kein Fehlverhalten bei den Mitarbeitenden des Baubetriebshofs festgestellt werden.