Aktuelles Haltern am See

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Stadt bietet neue Förderungen an
Einleitung

31. März 2025      Zum 1. April 2025 treten zwei Förderrichtlinien der Stadt Haltern am See in Kraft. Mit jeweils bis zu 100 € werden – wie bereits im Jahr 2024 – Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule für 40 Wohneinheiten bezuschusst. Außerdem können insgesamt 30 Gutscheine für Energieberatungen beantragt werden.

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Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule können mit max. 100 € gefördert werden für Wohneinheiten in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern. Antragsberechtigt sind Vermieter/innen, Mieter/innen oder Eigentümer/innen.

Ein Stecker-Solargerät besteht in der Regel aus bis zu zwei Standard-Solarmodulen und kostet etwa 350 bis 500 Euro pro Modul. Es ist also deutlich günstiger als eine große Photovoltaikanlage auf dem Dach. Der mit dem Stecker-Gerät erzeugte Strom kann von verschiedenen Haushaltgeräten wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine genutzt werden. Dadurch dreht sich der Stromzähler langsamer und die Stromrechnung vom Energieversorger fällt niedriger aus. Wichtig ist eine verschattungsfreie und möglichst nach Süden ausgerichtete sowie sichere Aufstellung bzw. Anbringung des Stecker-Solargeräts auf dem Balkon oder der Terrasse. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Solarmodule in der Regel störungsfrei mindestens über einen Zeitraum von 20 Jahren funktionieren und auch bei einem Umzug mitgenommen und woanders wieder montiert werden können.

Auch wenn sich Stecker-Solargeräte langfristig selbst finanzieren können, möchte die Stadt Haltern am See mit dem Zuschuss einen Anreiz bieten, jetzt zu handeln und einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausemissionen zu leisten.

Eine Checkliste „Schritt für Schritt zum Stecker-Solargerät“ und viele weitere Informationen bietet die Internetseite der Verbraucherzentrale NRW.

Anträge können bis zum 15. Juli 2025 direkt im Serviceportal der Stadt Haltern am See gestellt werden. Nicht förderfähig sind Geräte, die vor der Antragstellung gekauft wurden. Bis spätestens zum 30. November 2025 müssen die Rechnungskopie sowie die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister bei der Stadt Haltern am See eingereicht werden, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann.

Gutscheine für eine Energieberatung bis zu 100 € können von Eigentümerinnen und Eigentümern von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern beantragt werden sowie von den Hausverwaltungen bei Mehrfamilienhäusern.

Bei den aktuell und voraussichtlich auch weiterhin sehr hohen Energiekosten ist jede Maßnahme zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands wichtig und sinnvoll. Die Gutscheine sollen dabei helfen, besser in die Thematik "Gebäude-Sanierung" einsteigen und professionell unterstützt werden zu können.

Auch diese Anträge sind bis zum 15. Juli 2025 direkt im Serviceportal der Stadt Haltern am See zu stellen. Sie erhalten dort alle nötigen Informationen zum Ablauf. Spätestens acht Wochen nachdem der Gutschein im Serviceportal zur Verfügung gestellt wurde, ist der Stadt Haltern am See der Termin der Energieberatung mitzuteilen. Diese muss bis zum 30. November 2025 stattfinden, die Rechnung ist bis spätestens zum 31. Dezember 2025 bei der Stadt einzureichen, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Es sollte also genug Zeit sein, eine Energieberatung zu finden, auch wenn der Termin dann unter Umständen erst in einigen Wochen durchgeführt wird.

Unabhängig von diesen beiden Förderungen der Stadt Haltern am See sollten sich alle, die in Zukunft Geld und Energie sparen möchten, unbedingt die Förderprogramme des Bundes ansehen (www.foerderdatenbank.de) - sei es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Falls die Absicht besteht für ein Eigenheim einen regelrechten Sanierungsfahrplan zu erstellen, gibt es dafür bei den genannten Stellen ordentliche Zuschüsse. Weitere hilfreiche Tipps rund um die Gebäudesanierung und Energieeffizienz finden sich auf der Projektinternetseite www.energiesparhaus.ruhr.