Aktuelles Haltern am See
16. April 2024 Bis zu 1000 Euro Belohnung gibt es von der Stadt für sachdienliche Hinweise auf Sachbeschädigungen. Hintergrund für die Auslobung ist, wie kostenintensiv das Entfernen von Graffitis, Müll und anderen Formen des Vandalismus für die Stadt ist. Gerade erst wurden rechtsradikale Sticker im öffentlichen Raum und an städtischen Gebäuden zum vermehrten Ärgernis.
Im Hinblick auf die hohen Kosten für die Allgemeinheit ist es der Stadt wichtig, Täterinnen und Täter ausfindig zu machen und sie für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger ein wachsames Auge zu haben und sich zu melden, wenn sie etwas beobachten. Die Auslobung ist nicht zeitlich begrenzt. Es ist das ganze Jahr über möglich, Hinweise über das Vermüllen des öffentlichen Raumes und die Sachbeschädigungen an städtischem Eigentum einzureichen.
So läuft die Auslobung ab
Die Hinweise sollen vorzugsweise schriftlich unter der Mail-Adresse vandalismus@haltern.de abgegeben werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sie telefonisch bei der Rechtsabteilung der Stadt unter 02364/ 933 383 oder -385 abzugeben. Hierbei handelt es sich um keine Kontaktmöglichkeiten, um Mängel zu melden. Dafür ist der Mängelmelder, der über die Homepage erreicht werden kann, die erste Anlaufstelle. Entgegengenommen werden über das Postfach lediglich sachdienliche und rechtssichere Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters und/oder der Herbeischaffung von Beweismitteln führen.
Der Hinweisgeber erhält eine Belohnung in Höhe von bis zu 1.000 €, sofern die durch seinen Hinweis identifizierte Person wegen der Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt wird. In Ausnahmefällen kann die Belohnung vor Rechtskraft des Urteils ausbezahlt werden (z.B. Einstellung des Verfahrens nach §§ 153,153a StPO). Über die Zuerkennung und die Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und für an der Straftat nicht beteiligte Personen bestimmt.