Aktuelles Haltern am See
In diesem Beitrag infomiert die Stadt Haltern am See über die Flüchtingsunterbringung.
Mehrheitlich sprach sich die Politik in der Ratsitzung am 28. September 2023 dafür aus, der Bezirksregierung Münster die Fläche am Lippspieker für eine Einrichtung für maximal 400 Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Die städtische Flüchtlingsunterkunft am Hellweg ging im Mai 2024 in Betrieb.
Unter dem Link www.haltern.de/abo können sich Interessierte für den Verteiler „Flüchtlingsunterbringung“ anmelden.
Aktueller Sachstand zur ZUE am Lippspieker
Bürgermeister berichtete im Ausschuss für Generationen und Soziales am 05. September
Mehrheitlich hat die Politik in der Ratssitzung im September vergangenen Jahres dafür gestimmt, der Bezirksregierung Münster die Fläche am Lippspieker für eine Einrichtung für maximal 400 Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Nun legte das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen der Stadt über die Bezirksregierung jedoch einen Kooperationsvertrag vor, der von dem damaligen Beschluss abweicht – darüber informierte Bürgermeister Andreas Stegemann im Ausschuss für Genrationen und Soziales.
Am Lippspieker hat die Stadt schon vor einigen Wochen alle Voraussetzungen geschaffen, damit eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) dort errichtet werden kann. Das Land wird die ZUE am Lippspieker allerdings nur dann realisieren können, wenn Stadt und Politik der Kooperationsvereinbarung mit den angepassten Bedingungen zustimmen. Diese weicht in zwei Punkten von der damaligen Beschlussvorlage ab: Die Laufzeit der ZUE soll bis zu 10 Jahre betragen. Zudem sind die Ausgaben der Landesregierung für die Einrichtung gedeckelt. Da die tatsächlichen Kosten rund 2,6 Millionen Euro höher sind, soll die Differenz von der Stadt Haltern am See getragen werden.
„Die Anrechnung der in der ZUE untergebrachten Flüchtlinge auf die städtischen Zuweisungen wird dringend benötigt“, betonte Bürgermeister Andreas Stegemann im Ausschuss. Durch die Umsetzung einer ZUE fallen für die Stadt Haltern am See trotz Eigenbeteiligung deutlich geringe Ausgaben an, als wenn sie bis zu fünf eigene Unterkünfte für circa 12,5 Millionen Euro errichten und betreiben müsste. Außerdem müsse seitens der Stadt keine Infrastruktur wie Kindergarten- und Schulplätze, Hausmeister sowie Sicherheitspersonal zur Verfügung gestellt werden, wie es bei einer eigenen Unterbringung der Fall wäre. Sowohl die Kitas als auch die Schulen im Stadtgebiet seien bereits an der Belastungsgrenze.
Unabhängig von der Unterbringung in einer ZUE oder in eigenen Unterkünften bleibt die Zahl der in Haltern am See untergebrachten Geflüchteten gleich. Von den Standorten im Stadtgebiet, die für eigene Einrichtungen in Frage kommen könnten, würde keine so schnell zur Verfügung stehen. Die Nutzung von Turnhallen wäre die Folge.
Wenn die Fachfirma für die Errichtung schnell beauftragt wird, könne die Zentrale Unterbringungseinrichtung noch zeitnah errichtet und teilweise in Betrieb genommen werden. Dies sei dringend erforderlich, um die Entwicklung eigener, städtischer Unterkünfte zu vermeiden. Über diese geänderten Umstände soll der Haupt- und Finanzausschuss in einer Sondersitzung am 17. September 2024 beraten und entscheiden.
Die aktuellen Zahlen aus der Flüchtlingsunterbringung (Stand: 05. September 2024)
Die Stadt Haltern am See bekommt aktuell zwischen 5 bis 10 Geflüchtete pro Woche zugewiesen. So sind es zum Bespiel in der kommenden Woche 6 Personen und in der darauffolgenden Woche 10 Personen, die aktuell angekündigt sind. Dies geschieht immer mit einem Vorlauf von 2 Wochen. Die Anzahl an regelmäßigen wöchentlichen Zuweisungen hat dazu geführt, dass in der kommunalen Unterkunft am Hellweg, die im März dieses Jahres in Betrieb genommen wurde, in ca. 2 Wochen alle dort vorhandenen 80 Plätze belegt sein werden. Die Belegungskapazität an der Erich-Kästner-Schule ist bereits ebenfalls zu 80% ausgeschöpft. An diesem Standort verfügt die Stadt noch über ca. 25 Plätze.
An den übrigen größeren Standorten Annabergstraße, Lorenkamp und Wasserwerkstraße sind sämtliche Wohnungen belegt. Hier gibt es allenfalls noch einige wenige freie Restplätze. Aktuell leben an den 5 genannten Hauptstandorten fast 450 Menschen.
Darüber hinaus hat die Verwaltung insgesamt noch 57 Wohnungen angemietet und es werden noch eigene städtische Wohnungen (im Regelfall ehemalige Hausmeisterwohnung) für die Unterbringung von geflüchteten Menschen genutzt. Hier sind aktuell ca. 260 Personen untergebracht. Auch hier sind alle Wohnungen belegt. Allein in Wohnraum mit „städtischer Verantwortung“ leben aktuell somit mehr als 700 Personen mit 34 unterschiedlichen Nationalitäten. Die Hauptherkunftsländer in Haltern sind die Ukraine und Syrien. Mit deutlichem Abstand folgen die Türkei und der Irak. Nach wie vor weist die Stadt ein Aufnahmedefizit von insgesamt – 158 Personen auf. Und zwar – 62 Personen mit Stand 31.08.2024 bei der Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und – 96 Personen bei der Zuweisung von anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitzauflage. Umso mehr kommt es aus Sicht der Stadt nunmehr darauf an, dass sich die Inbetriebnahme der ZUE am Lippspieker nicht weiter verzögern darf.
Flüchtlingsunterkunft am Hellweg ging im Mai 2024 in Betrieb
In der Einrichtung sollen gegenwärtig ausschließlich Familien untergebracht werden.Die Stadt verfügt mit der Inbetriebnahme am Hellweg über eine Kapazität von circa 80 bis 90 Plätzen (je nach Familienzusammensetzung), die auch dringend benötigt werden. Ein Nachbar der Einrichtung hat sich bereiterklärt, in Abstimmung mit der Stadtverwaltung den zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern als Ansprechpartner und Kontaktperson beiseitezustehen. Die Stadtverwaltung ist dankbar für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren.
Sollten Anwohnerinnen und Anwohner Fragen zur Einrichtung haben, ist Michael Schniederjan Ansprechperson bei der Stadtverwaltung (Tel.: 02364 933 250 Mail: sozialamt@haltern.de).