Leistungen Briefwahl
Briefwahl (Wahlscheinanträge)
Ab sofort besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen (Wahlscheinanträge) zu beantragen. Die Erteilung eines Wahlscheines kann über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail (wahlamt@haltern.de) oder persönlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Außerdem kann der Antrag auch über unseren Reiter "Briefwahlantrag" gestellt werden.
Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben. Eine Wahlberechtigte/ ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Briefwahlunterlagen können auch im Briefwahlbüro, Altes Rathaus, Markt 1, 1.OG, Saal beantragt und abgeholt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, direkt die Stimmabgabe mittels Briefwahl zu vollziehen.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro:
Das Briefwahlbüro im alten Rathaus öffnet am Freitag, 19. September, von 8 bis 16 Uhr.
Samstag, 20. September: 9 bis 14 Uhr
Montag, 22. September: 8 bis 17.30 Uhr
Dienstag-Donnerstag, 23. - 25. September: 8 bis 16 Uhr
Freitag, 26. September: 8 bis 15 Uhr
Bitte beachten Sie:
Wahlscheine können nur bis Freitag, 26.09.2025, 15 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit bis spätestens 27.09.2025 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt zu beantragen.
Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen!
Kontaktdaten Briefwahlbüro
Tel.: 02364 933 100
E-Mail: wahlamt@haltern.de