Wahlen | Stadt Haltern am See

Leistungen Landtagswahl 2022

Wahl der Mitglieder des nordrhein-westfälischen Landesparlaments am 
15. Mai 2022

 

Mitmachen? Ehrensache!

Eine Wahl kann nicht ohne tatkräftige und zuverlässige Wahlhelfer*innen stattfinden. Aus diesem Grund sucht die Stadt Haltern am See für jede Wahl engagierte Mitbürger*innen, die an diesem Ehrenamt interessiert sind.

-siehe Information für Wahlhelfer!-

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind deutsche Staatsbürger*innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Landtagswahlen ist im Landeswahlgesetz und ergänzend in der Landeswahlordnung geregelt.

 

Wählbarkeit

Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

 

Wahlgebietseinteilung

Das Land ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. Haltern am See gehört zum Wahlkreis 71 Recklinghausen III.

 

Wahlperiode/Wahlsystem

Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt und zählt – vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 181 Abgeordnete.

In jedem Wahlkreis wird ein*e Abgeordnete*r mit relativer Mehrheit direkt gewählt (Erststimme). Die übrigen 53 Abgeordneten werden aus den Landeslisten der Parteien mit der Zweitstimme gewählt. Der Anteil der Direktmandate liegt bezogen auf eine Gesamtsitzzahl von 181 folglich bei rund 70 % und damit im Vergleich mit anderen Landesparlamenten und dem Bundestag hoch.

Die letzte Landtagswahl fand am 14. Mai 2017 statt. Dem 17. nordrhein-westfälischen Landtag gehören 199 Abgeordnete an. 6 Überhangmandate haben zu 12 Ausgleichsmandaten geführt.

Stimmabgabe

Jede*r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der/die Direktkandidat*in, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.

 

Ermittlung des Wahlergebnisses

Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers)
Die Anwendung des Verfahrens regelt das Landeswahlgesetz.

 

Kontakt Wahlamt

Telefon: 02364-933-106

Fax:02364-933265

E-Mail: wahlamt@haltern.de

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung