Leistungen Kommunalwahlen am 14.09.2025

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14. September 2025 statt.
Eventuelle Stichwahlen (Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Haltern am See sowie Amt des Landrates/der Landrätin im Kreis Recklinghausen) können am 28. September 2025 stattfinden.

Wer wird bei den Kommunalwahlen gewählt?

  • Die Kommunalwahlen am 14.09.2025 setzen sich aus fünf einzelnen Wahlen zusammen:
  • Wahl für das Amt des Landrates/der Landrätin im Kreis Recklinghausen
  • Wahl des Kreistages
  • Wahl für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Haltern am See
  • Wahl des Rates der Stadt Haltern am See
  • Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR-Verbandsversammlung)

Die Wahl der RVR-Verbandsversammlung findet mit den allgemeinen Kommunalwahlen statt. Nähere Informationen finden sie auf folgender Internetadresse:

https://www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/ruhrwahl-2025/

Einteilung des Stadtgebietes

Das Stadtgebiet Haltern am See ist in 19 Gemeindewahlbezirke eingeteilt.

Wahl des Rates der Stadt Haltern am See

Der Rat der Stadt Haltern am See besteht zurzeit aus 44 gewählten Vertretern/Vertreterinnen sowie dem Bürgermeister.
Gewählt werden bei der Kommunalwahl 19 Direktkandidaten/Direktkandidatinnen aus den Gemeindewahlbezirken sowie 19 Kandidaten/Kandidatinnen über die sogenannten „Reservelisten“ zuzüglich der sogenannten Ausgleichsmandate. 

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen eingereicht werden.

Näheres über das Wahlvorschlagsverfahren finden Sie in der Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind alle Deutschen und Unionsbürger/-innen, d.h. diejenigen die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Haltern am See ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Haltern am See hat
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar zum Rat der Stadt Haltern am See sind,

  • Deutsche oder Unionsbürger/-innen
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • und die seit mindestens 3 Monatenim Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Bei der Wahl des Rates ist das Wahlgebiet das Stadtgebiet.

Kontakt Wahlamt

Telefon: 02364-933-100

Fax: 02364-933265

E-Mail: wahlamt@haltern.de

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung