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Informationen zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag 


Sie sind hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde/Stadt umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

  1. Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 12.01.2025 (42. Tag vor der Wahl) bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie - sofern Ihre Abmeldungg (Kontrollmitteilung) nach diesem Datum erfolgte - im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahlraum wählen können. Sie können sich allerdings von 
    Ihrem alten Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Wollen Sie dagegen schon in Ihrer neuen Gemeinde/Stadt wählen, müssen Sie spätestens bis zum 02.02.2025 (21. Tag vor der Wahl) zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.
  2. Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Gemeinde/Stadt liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.
  3. Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde/Stadt umgezogen sind und sich nach dem 12.01.2025 (42. Tag vor der Wahl) ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen, wenn die neue Wohnung in demselben Wahlkreis wie die alte Wohnung liegt. In diesem Fall ist eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte 
    rechtzeitig Briefwahlunterlagen.Falls Ihre neue Wohnung jedoch in einem anderen Wahlkreis liegt, können Sie bis zum 02.02.2025 (21. Tag vor der Wahl) anlässlich Ihrer Ummeldung bei der Meldebehörde schriftlich die Eintragung in das  Wählerverzeichnis des Wahlbezirks beantragen, in dem Ihre neue Wohnung liegt. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks gestrichen, in dem Ihre alte Wohnung liegt. Über Wahlkreisgrenzen informiert Sie das Wahlamt.
  4. Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 02.02.2025 (21. Tag vor der Wahl) beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie unten auf dieser Seite. Dieser ist auszufüllen und unterschrieben an das Wahlamt der Stadt Haltern am See zu senden.

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt:

Kontaktdaten Wahlamt

Tel./Fax:                      02364/933100 / 9336100
E-Mail:                        wahlamt@haltern.de

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