Leistungen Sondernutzung
Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche über den Allgemeingebrauch hinaus ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?
schriftlicher Antrag (formlos)
Satzungen
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6.03 Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen vom 01.12.2017
Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen