Leistungen Sondernutzung

Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche über den Allgemeingebrauch hinaus ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

schriftlicher Antrag (formlos)