Förderung einer Dachdämmung bei gleichzeitiger Errichtung einer Photovoltaik-Anlage in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Förderung einer Dachdämmung bei gleichzeitiger Errichtung einer Photovoltaik-Anlage

Bild Energiesparhaus Ruhr

Am 14. März 2022 ist der Rollout der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr gestartet. Der RVR erweitert das Projekt zusammen mit dem Handwerk Region Ruhr in der Fläche auf 21 Städte und Gemeinden. 

Der Regionalverband Ruhr möchte nun mit der Sonder-Förderung durch einen 1.000 € Zuschuss auf das wichtige Thema Gebäudesanierung und die sinnvolle Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage aufmerksam machen. 

Zusätzlich gibt es für die Dämmung einen ordentlichen Zuschuss vom Staat, sei es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Bund fördert auch viele weitere Sanierungsmaßnahmen, um Gebäude energieeffizienter zu machen und am Ende Energiekosten einzusparen: neue Türen und Fenster oder auch den Austausch alter Heizsysteme. Wer in Zukunft Geld und Energie sparen möchte, sollte sich unbedingt diese Förderprogramme ansehen. Und auch die Projektinternetseite www.energiesparhaus.ruhr gibt viele hilfreiche Tipps rund um die Gebäudesanierung und Energieeffizienz.

Bei mehreren Förderungen dürfen die gesamten Fördermittel nicht 50 % der Gesamtkosten der Maßnahme überschreiten.

Zuschüsse können nur für die ersten drei Förderanträge gewährt werden, die vollständig mit Angeboten und Unternehmererklärung eingehen und die Vorgaben der Förderrichtlinie erfüllen.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
    Voraussetzungen

    • Dachdämmung bei gleichzeitiger Errichtung einer neuen Photovoltaik-Anlage bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern
    • Bau und Installation durch ein Fachunternehmen
    • Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers 
    • Foto(s) der fertig gestellten Anlage
    • Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle) insbesondere der dort genannten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (Umax) bzw. der maximalen Wärmeleitfähigkeit λ