Leistungen Bewohnerparkausweis
Bewohner, welche keine Kfz.-Einstellmöglichkeit haben, können einen sogenannten Bewohnerparkausweis beantragen. Folgende Kriterien sind dazu jedoch notwendig:
- Der Bewohner muß mit Wohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sein.
- Das Kfz, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll, muß auf den Antragsteller als Halter zugelassen sein, oder nachweislich (= Bescheinigung des Halters) dauernd von ihm genutzt werden.
- Der Antragsteller darf über keine Garage/privaten Einstellplatz im Umkreis von 200 m zu seiner Wohnung verfügen.
- Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis. Die Auftragung von 2 Kennzeichen für die wahlweise Verwendung des Parkausweises ist jedoch möglich.
Informationen zu anderen Parkausweisen finden Sie hier.
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Formulare