Leistungen Freizeitausweise
Der Freizeitausweis berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Nutzung der städtischen Bäder, der Bücherei, der Halterner Tafel etc.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem
- zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Asyllbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhalten, sowie KOF-Empfänger und Personen, die die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllen.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung