Leistungen Freizeitausweise

Der Freizeitausweis berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Nutzung der städtischen Bäder, der Bücherei, der Halterner Tafel etc.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem

  • zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Asyllbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

erhalten, sowie KOF-Empfänger und Personen, die die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllen.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung