Leistungen Freizeitausweise
Der Freizeitausweis berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Nutzung der städtischen Bäder, der Bücherei, der Halterner Tafel etc.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem
- zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Asyllbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhalten, sowie KOF-Empfänger und Personen, die die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Koopmann, Telefon: 02364/933-219
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung