Leistungen Flächennutzungsplan
Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan legt die allgemeine Art der Nutzung von Grundstücken z. B. Landwirtschaft, Wohnbauflächen, Wasserflächen, Wald, im Stadtgebiet fest.
Ein Recht für den Grundstückseigentümer sein Grundstück zu bebauen, gewährt nicht der Flächennutzungsplan, sondern erst der daraus entwickelte Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan sowie die Begründung können beim Fachbereich Planen sowie unter den nachstehenden Links eingesehen werden.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung