Leistungen Straßenbaubeiträge
Die Erneuerung, Erweiterung und grundlegende Verbesserung von öffentlichen Straßen und deren Teileinrichtungen (Gehwege, Radwege etc.) ist Aufgabe der Gemeinden.
Den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten (= Beitragspflichtige) entstehen durch die straßenbaulichen Maßnahmen wirtschaftliche Vorteile, so z.B. durch die verbesserte verkehrliche Erschließung der jeweiligen Grundstücke.
Der Landesgesetzgeber hat im Kommunalabgabengesetz bestimmt, dass die Beitragspflichtigen zum Ausgleich dieser Vorteile an den anteiligen Ausbaukosten zu beteiligen sind.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Wirtschaftbetriebe (Tel. 02364/933-148, -149).
Die Gebühr für Bescheinigung beträgt 17,50 EUR, zzgl. Versandkosten.
Zur Ausstellung der Bescheinigung werden genaue Angaben über die Lage des Grundstückes (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück) benötigt.
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2.02 Satzung ü. die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 11.07.89
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen