Leistungen Schiedsamt
Schiedsperson ist derzeit Herr Gronemeyer und sein Stellvertreter Herr Dr. Ulbrich-Herrmann.
Termine können telefonisch unter der Rufnummer: 0151 / 15 10 12 83 vereinbart werden. Eine Kontaktaufnahme über den elektronischen Wege ist ebenfalls möglich. Mailto: markus.gronemeyer@schiedsmann.de
Zum Schiedsmannswesen:
Der Gang zur Schiedsperson ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Bei bestimmten Konstellationen hat der Bundesgesetzgeber allerdings vorgeschrieben, dass vor einer Anrufung der Gerichte zunächst außergerichtlich versucht werden muss, den Streit beizulegen. Dabei wurde es den Bundesländern überlassen, diejenigen Stellen zu bestimmen, welche eine außergerichtliche Einigung herbeiführen sollen. In NRW sind u.a. die Schiedsämter dazu berechtigt. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen.
Die Schiedspersonen können in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten herangezogen werden, sofern eine Partei dies wünscht. Gerade wenn nicht unbedingt eine gerichtliche Klärung notwendig ist, kann es empfehlenswert sein, sich mit einem unbeteiligten Dritten zusammenzusetzen und zu versuchen, den Streit aus der Welt zu schaffen.
Für weitergehende Informationen in Bezug auf straf- und zivilrechtliche Zuständigkeiten und weiteren Aufgaben des Schiedsamtes, können Sie sich unter dem unten angegeben Link über den Bund der deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS- informieren.