Leistungen Denkmalpflege
Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet sind.
In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.
Ansprechpartner bei:
- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG
- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG
- formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG
- Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)
- fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern
Die genannten Dienstleistungen erfolgen zur Zeit kostenlos. Die im einzelnen gegebenenfalls benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte vorab.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung