Fachbereich Rechnungsprüfung
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat innerhalb der Stadtverwaltung eine besondere Position. Dies wird u. a. daran deutlich, dass er dem Rat der Stadt unmittelbar verantwortlich und diesem in seiner sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt ist. In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge sind die Prüfer und Prüferinnen des Fachbereichs Rechnungsprüfung an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen. Der Leiter/die Leiterin sowie die Prüfer und Prüferinnen werden vom Rat der Stadt bestellt und abberufen.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat im Wesentlichen folgende Aufgaben, die sich hauptsächlich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), aus der örtlichen Rechnungsprüfungsordnung sowie aus der örtlichen Vergabeordnung ergeben:
- die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
- die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes
- die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des
Jahresabschlusses (lfd. Belegprüfung) - die laufende Prüfung der Zahlungsabwicklung (Stadtkasse)
- die Prüfung von Auftragsvergaben
- die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen (technische Prüfung)
- die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems
- die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
Der Fachbereich Rechnungsprüfung übernimmt in der Verwaltung die Rolle, die im Bereich der Privatwirtschaft von der Innenrevision, der Konzernrevision oder von Wirtschaftsprüfern wahrgenommen wird.
Leitmotiv der Arbeit ist es, die Verwaltung dahingehend zu prüfen und zu beraten, dass die Aufgaben nach Recht und Gesetz durchgeführt werden und die öffentlichen Mittel - Steuern und sonstige öffentliche Abgaben - effektiv und effizient eingesetzt werden.
Neben der nachgehenden Prüfung bereits abgeschlossener Sachverhalte gewinnt die begleitende Prüfung und die Beratung der Fachbereiche immer mehr an Bedeutung. Dies geschieht durch das Aufgreifen von Themen durch den Fachbereich Rechnungsprüfung, durch die gezielte Ansprache aus den Fachbereichen zur Unterstützung bei bestimmten Aufgabenstellungen, durch die prüferische Begleitung von Prozessen und durch die aktive Teilnahme an Arbeits- und Projektgruppen.
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-17:30 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-16:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |
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1.06 Rechnungsprüfungsordnung vom 24.06.2021
Rechnungsprüfungsordnung
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1.07 Vergabeordnung vom 24.06.2021
Vegabeordnung