Leistungen Verfügungsfonds der Städtebauförderung für Maßnahmen in der Innenstadt von Haltern am See
Auf Grundlage des Punktes 10.2.2 der Städtebaurichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 wird von der Stadt Haltern am See innerhalb des Geltungsbereiches des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) ein Verfügungsfonds für Maßnahmen zur Aufwertung und Stärkung der Innenstadt Haltern am See eingerichtet.
Die Mittel aus dem Verfügungsfonds werden für Maßnahmen bewilligt, die Bezug auf die Ziele des ISEKs Haltern am See nehmen und die ökonomische Tragfähigkeit, den sozialen Zusammenhalt oder das kulturelle Angebot unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit stärken.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?
- Planunterlagen / Projektskizze für die geplante Maßnahme
- Angebote für die Maßnahme
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?
Die Maßnahme in dem in der Richtlinie aufgeführten Stadtumbaugebiet durchgefürhrt werden.
- kurzfristige Umsetzbarkeit
- Maßnahmen zur Belebung der lokalen Ökonomie
- Maßnahmen zur Stärkung der Nahmobilität
- Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität für Bewohner und Besucher der Innenstadt
- Maßnahmen zum Klimaschutz oder Klimaanpassung
- Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes durch z.B. Begrünung, Möblierung, Beleuchtung, Spielstationen oder Kunstinstallationen
Weitere Einzelheiten sind in der Richtlinie aufgeführt.
Formulare
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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Haltern am See
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)