Projekt Klimaschutzkonzept der Stadt Haltern am See - Fortschreibung

Die Stadt Haltern am See bearbeitet seit ca. 2010 das Thema ‚Klimaschutz‘ als eigenständige Aufgabe der Fachverwaltung. Im Jahr 2011 wurde das erste ‚Integrierte Klimaschutzkonzept‘ der Stadt Haltern am See‘ (Anführungsstriche) erarbeitet und am 28.08.2012 vom Rat beschlossen. 

Als Zielsetzung heißt es in diesem Konzept ‚Die Stadt unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die politische Zielsetzung der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 die bundesweiten Treibhausgasemissionen um 40 % in Bezug auf das Jahr 1990 zu reduzieren‘ (ebenda, Seite 13). 

Das Konzept benennt insgesamt 44 Maßnahmenvorschläge in den Handlungsfeldern „Die Kommune als Vorbild“, „Energieversorgung und -nutzung“, „Strukturübergreifende Maßnahmen“ und „Mobilität“. Nach Beschluss dieses Konzeptes begann die systematische Maßnahmenumsetzung. Zudem werden im Exkurs „Klimaanpassung“ vier Vorschläge benannt.

2016 wurden im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung Ziele für die Jahre 2030 und 2050 formuliert. Bis zum Ende des Jahres 2016 erstellte Konzepte konnten diese Ziele noch nicht berücksichtigen.

Das beschlossene Klimaschutzkonzept ist inzwischen mittels einer Projektliste des ‚Prioritätenprogramms Klimaschutz 2020-2022‘ (Drucks.-Nr. 20/132, KUMA vom 10.12.2020) fortgeschrieben, die sukzessive umgesetzt wird.

Auch im städtischen Haushalt ist das Thema Klimaschutz/Klimaanpassung inzwischen als strategisches Ziel der Verwaltung formuliert. Die Strategie der Stadt Halten am See soll als gesamtstädtischer Handlungsrahmen wesentlich zu einer positiven sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Entwicklung der Stadt beitragen (vgl. Analgenband zum Haushalt 2022). 

Der gestiegene eigene Anspruch ist inzwischen in der Klimastrategie formuliert (siehe dort: ‚Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035‘ und ‚Treibhausgasneutralität Haltern am See spätestens bis 2040‘) und muss nun mit Leben gefüllt werden. Dies nicht als Stadtverwaltung allein, sondern mit Bürgerinnen und Bürgern, Politik und weiteren Partnern wie Stadtwerke, Energiegenossenschaft und lokaler Wirtschaft. 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung