Leistungen Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zugunsten eines Bauvorhabens übernommen werden können. Dazu gehören beispielsweise ein Pkw-Stellplatznachweis, eine Anbauverpflichtung, Abstandflächen, die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) oder die Vereinigung von Grundstücken.

Sollten Sie Informationen benötigen, ob auf einem Grundstück eine Baulast eingetragen ist, so können Sie dies mit einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erfragen.

E-Mail: bauamt@haltern.de 

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Die Baulastenauskunft ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig. Für die schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht, wird eine Gebühr von 30 Euro pro Grundstück erhoben.

Ist das Grundstück mit einer Baulast belastet oder aber durch eine Baulast begünstigt, beträgt die Gebühr 50 - 150 Euro pro Grundstück. In diesem Fall erhalten Sie jeweils eine Ablichtung der Baulast sowie des dazugehörigen Lageplans.

Unterlagen

Für die Auskunftserteilung aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Haltern am See müssen Sie gemäß Landesbauordnung NRW ein berechtigtes Interesse darlegen und dieses z. B. durch einen Eigentumsnachweis bzw. durch eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers nachweisen.

 

 

Formulare

Formloser Antrag mit der genauen Lagebezeichnung (Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück)