Leistungen Akteneinsicht

Bei abgeschlossenen Bauvorhaben kann der Eigentümer/die Eigentümerin die Archivakten einsehen. Direkt angrenzende Nachbarn oder Mieter nur, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen (zum Beispiel um Nachweis in einem laufenden Gerichtsverfahren zu erbringen) bzw. eine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin vorlegen können.

Im Archiv des Bauordnungsamtes befinden sich die Bauakten der abgeschlossenen Bauverfahren von baurechtlich genehmigten Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Haltern am See. Eine Gewähr für die Vollständigkeit dies Archivs kann aber nicht gegeben werden.

Da die Unterlagen in jedem Einzelfall aus dem Archiv herausgesucht werden müssen, ist die gewünschte Akte zuvor entweder

per E-Mail an bauamt@haltern.de 

oder schriftlich an die

Stadtverwaltung Haltern 
Fachbereich Bauen 
Rochfordstraße 1 
45721 Haltern am See

zu bestellen. Die Anfrage per Email wird empfohlen. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Email-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer) an.

Sobald die Akten bereit liegen, wird man Sie zwecks Terminabsprache kontaktieren.

Die Akteneinsicht wird in den Büroräumen unter Aufsicht eines Mitarbeiters/Mitarbeiterin vorgenommen. Die Akten werden nicht verschickt (Ausnahme Rechtsanwälte).

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Gebühren für die Akteneinsicht und die Anfertigung von Kopien werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Haltern am See berechnet 
Akteneinsicht 22,00 € / 30 Min. 
Kopien DIN A4: für die 1. Seite 0,70 €, jede weitere Seite 0,20 € 
Kopien DIN A3: für die 1. Seite 1,00 €, jede weitere Seite 0,30 €
Pläne größer als A3  können digital zur Verfügung gestellt werden und werden mit 22,00 € / je angefangener 30 Min. berechnet.

(Gebührentarif Ziffer II Nr. 1 i. V. m. Ziffer 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt)

Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis) 
  • Eigentumsnachweis oder Vollmacht des Eigentümers
  • Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer)
  • ggfls. Nachweis über ein berechtigtes Interesse