Leistungen Anmeldung der Eheschließung / Trauungen

Trauung mit Bernd

Für Ihre Trauung stehen Ihnen fünf Örtlichkeiten und ein Trauteam von mehreren Standesbeamten zur Verfügung.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

Prüfung der Ehevoraussetzungen:

Verlobte besitzen beide die deutsche Staatsangehörigkeit: 50 €
Ein oder beide Verlobte haben ausländische Staatsangehörigkeit: 75 €
Ehe- und Geburtsurkunde (erstes Exemplar): 12 € (weitere Exemplare vorgenannter Urkunden kosten jeweils die Hälfte)

Die Gebühren hängen von vielen Einzelheiten ab. Zum Beispiel, ob die Trauung an einem Werktag oder außerhalb der normalen Öffnungszeiten (an einem Freitagnachmittag oder Samstagvormittag) bzw. außerhalb des Standesamtes erfolgt usw.
Soll die Trauung im Rathaus, aber außerhalb der normalen Öffnungszeiten, also an einem Freitagnachmittag oder Samstagvormittag erfolgen, wird eine Zusatzgebühr von 140 € erhoben.

Haben Sie den Wunsch, außerhalb des Standesamtes, also im Schloss Sythen oder auf dem Fahrgastschiff Möwe zu heiraten, fallen zudem noch folgende Zusatzgebühren an:

  • für das Standesamt während der normalen Öffnungszeiten 130 €
  • bzw. außerhalb der normalen Öffnungszeiten 200 €
    Außerdem zusätzlich:
  • bei einer Eheschließung im Schloss Sythen nimmt der Trägerverein 150 €
  • die Gebühren für eine Eheschließung auf dem Fahrgastschiff Möwe betragen beim Standesamt 200 €, weitere Gebühren erfragen Sie bitte beim Seeblick
  • die Gebühren des Fördervereins Lippramsdorf betragen 150 €

Welche Unterlagen benötige ich?

Die Frage, welche Unterlagen Sie benötigen, kann hier nicht abschließend beantwortet werden, da dies von Fall zu Fall sehr verschieden sein kann.

Eheschließungen sollten bevorzugt schriftlich angemeldet werden. Nutzen Sie bitte das Formular "Schriftliche Anmeldung zur Eheschließung" (unten auf dieser Seite), das von jedem der beiden Eheschließenden ausgefüllt werden muss.

 Zusätzlich sind mindestens folgende Unterlagen erforderlich:

 - Kopien der beiden Ausweise ( Vor- und Rückseite )

- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister, wenn der Geburtsort nicht Haltern am See ist

- die Aufenthaltsbescheinigung, wenn Wohnort nicht Haltern am See ist

In vielen Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich; zur Vermeidung unnötiger Behördengänge nehmen Sie daher gerne im Vorfeld telefonischen Kontakt mit den Kollegen/-innen im Standesamt auf.

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Wenn das Standesamt alle Unterlagen geprüft hat und keine Ehehindernisse festgestellt hat, können Sie heiraten. Dazu sprechen Sie bitte den Termin mit dem Standesbeamten ab. Beachten Sie auch, dass Sie nach erfolgter Anmeldung sechs Monate Zeit haben, um zu heiraten. Danach ist Ihre Anmeldung nicht mehr gültig.