Leistungen Sozialticket VRR
Bei Fragen zum Sozialticket VRR wenden Sie sich bitte an:
Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II erhalten:
Frau Matuszczyk, Zimmer 2.03
Telefon: 02364 / 10544 - 157 oder 02364 / 10544 - 0 (Zentrale).
Sprechzeiten: Montags bis freitags, 11:00 - 12:00 Uhr.
Personen, die eine der nachstehend aufgeführten Leistungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem AsylbLG
- Leistungen der Jugendhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB VIII
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?
Aktueller Bescheid über die Gewährung einer der nachstehenden Leistungen.
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?
Laufender Bezug einer der folgenden Leistungen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem AsylbLG
- Leistungen der Jugendhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB VIII
- Wohngeld nach dem WoGG
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz