Leistungen Veranstaltungen
Für das Ausrichten von Festen, Umzügen, Konzerten oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sind unter Umständen behördliche Erlaubnisse, z. B. Gestattung gem. § 12 GastG, Ausnahmegenehmigung nach dem Straßen- und Wegerecht etc., notwendig.
Sofern Sie eine öffentliche Veranstaltung in Haltern am See planen, füllen Sie bitte die unter Formulare verlinkte Voranfrage für Veranstaltung aus und lassen diese mit den erforderlichen Unterlagen der Stadt Haltern am See, FB Ordnung und Soziales, Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See, oder per E-Mail (veranstaltungen@haltern.de) ausgefüllt und unterschrieben zukommen.
Ihre Angaben in der Voranfrage sind zwingend erforderlich, für z. B. die Festsetzung von Sanitäts- und Rettungsdienst, Erforderlichkeit einer bau- und brandschutzrechtlichen Überprüfung des Veranstaltungsortes etc..
Für die verschiedenen Themenbereiche sind auf dem Formular Ansprechpartner benannt, welche Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung stehen.
Ihre Anmeldung sowie die notwendigen Unterlagen (Lageplan etc.) sollten Sie mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Fachbereich Ordnung und Soziales zukommen lassen. Bei Veranstaltungen mit einem erhöhten Gefährdungspotential (z. B. bei hoher Personendichte, Veranstaltungsgelände ist nicht für Veranstaltungen ausgelegt, nicht abschätzbares Besucheraufkommen) ist der Antrag 3 Monate vor der Veranstaltung einzureichen. Bei einer verspäteten Anfrage kann es unter Umständen zu einer Untersagung Ihrer Veranstaltung kommen, da eine ausreichende Bearbeitungszeit im Hinblick auf die Gefährdungseinschätzung der Veranstaltung nicht mehr erfolgen kann.
Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum finden Sie hier.
- Voranfrage für öffentliche Veranstaltungen
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis mit straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen
- Anzeige über die Veranstaltung einer öffentlichen Kleinen Lotterie oder Ausspielung (Tombola)
- Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks
- Antrag auf Erteilung einer gastättenrechtlichen Gestattung / Sperrzeitverkürzung
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Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene bei Veranstaltungen
Informationen des Kreises Recklinghausen