Leistungen Drehgenehmigungen
Mit einer Drehgenehmigung sind in aller Regel auch straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse, Anordnungen von Verkehrsmaßnahmen und auch Ausnahmegenehmigungen verbunden.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen
Aus Anlass von Film- und Fernsehproduktionen:
- Formloser schriftlicher Antrag
- Angabe über Datum der Dreharbeiten, Drehort mit Angabe des Straßennamens, Uhrzeit, Szenebeschreibung in Kurzform (etwaige Schuss-/ Aktionszenen und uniformierte Darsteller sind mitzuteilen)
- Angbe über benötigte Halteverbotszonen inkl. Hausnummer und Meterangaben, bereits eingerichtete Halteverbote und vorgesehene Intervall- oder Vollsperrungen (Sperrpunkte und sonstige Besonderheiten)
Voraussetzungen
Der Antrag sollte spätestens 10 Tage vor Drehbeginn vorliegen.