Leistungen Sondernutzung
Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche über den Allgemeingebrauch hinaus ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen
schriftlicher Antrag (formlos)
Satzungen
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6.03 Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen vom 01.12.2017
Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen