Leistungen Bebauungsplanauskunft
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne einschließlich der zugehörigen Begründung können bei der u.a. Dienststelle eingesehen und erläutert werden.
Bei Bedarf, z.B. zur Vorlage im Zusammenhang mit einem Bauantrag oder einer Bauvoranfrage, kann die planungsrechtliche Auskunft auch schriftlich erteilt werden. Dieser Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht umfaßt die wichtigsten planungsrechtlichen Festsetzungen einschließlich Fotokopien eines ggf. vorhandenen Bebauungsplanes, sowie Hinweise zu sonstigen Bestimmungen, die für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind.
Dem Antrag für die schriftliche Auskunft ist ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterauszug) beizufügen, der auch gleichzeitig mit der Auskunft beantragt werden kann.