Leistungen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die betreffenden Grundstücke erhalten.
Andere Antragsteller erhalten Daten aus dem Liegenschaftskataster, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen.
Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Informationen in darstellender (Liegenschaftskarte) und beschreibender (Liegenschaftsbuch) Form.
Die Liegenschaftskarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude dar.
Das Liegenschaftsbuch weist für die Flurstücke, deren Lage, Größe und Nutzung nach. Ferner enthält es den Nachweis der Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch.
Zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters ist der Fachdienst Kataster- und Geoinformationen des Kreises Recklinghausen.
Aufgrund der gesetzlichen Option und einer Vereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen besteht auch bei der Stadt Haltern am See die Möglichkeit Eigentümerinnen, Eigentümern und anderen Berechtigten im Auftrage der Katasterbehörde Auszüge (analoge Standardausgaben) aus dem Liegenschaftskataster in den Standardmaßstäben 1:1000 und 1:500 auszufertigen.
Ansprechpartner:
Informationen zu Einsicht und Auskünften aus dem Liegenschaftskataster unter: "Liegenschaftskataster"
Die Katasterbehörden stellen die Geodaten des Liegenschaftskatasters und hieraus abgeleitete Produkte zur Nutzung bereit. Weitere Informationen sind beim Fachdienst Kataster- und Geoinformationen des Kreises Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45655 Recklinghausen, Tel. 0 23 61/53-3041 oder unter katasteramt@kreis-re.de , erhältlich.
Grundbuchauszüge können nur vom Amtsgericht Marl, Postfach 11 60, 45741 Marl, Tel.: 0 23 65/513-0 erteilt werden.
Auszüge aus der Liegenschaftskarte
bis zum Format DIN A3 30,00 EUR
größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0 60,00 EUR
Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
je Flurstücks- und Eigentümernachweis 30,00 EUR
je Bestandsübersicht 30,00 EUR
Mehrausfertigungen
Beantragte Mehrausfertigungen, soweit in den Tarifstellen nichts anderes geregelt ist
unabhängig vom Format je ausgefertigte Seite 10,00 EUR
a) Formloser schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) und/oder Lagebezeichnung (Straße/Hausnummer) sowie Eigentümern/Erbbauberechtigten, Angabe zur gewünschten Zustellung (PDF Daten per Email / Papierausdruck postalisch)
b) Persönliche Antragstellung zu den allgemeinen Öffnungszeiten.