Leistungen Sozialticket VRR
Das Sozialticket ist eine ermäßigte Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr, die Personen mit geringem Einkommen nutzen können. Den Berechtigungsausweis erhalten Anspruchsberechtigte beim Sozialamt bzw. beim Jobcenter.
Gültig ist das Ticket nur in Verbindung mit einer Wertmarke, die beispielsweise in den Verkaufsstellen der Vestischen erworben werden kann.Bei Rückfragen zum Geltungsbereich oder zu Zusatztickets wenden Sie sich bitte direkt an die Vestische.
Wer ist meine Ansprechperson?
- Herr W. Koopmann
- Frau K. Kuntscher
- Frau C. Matuszczyk (Leistungen SGB II)
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?
Aktueller Leistungsbescheid oder Nachweis über die Gewährung einer der nachstehenden Leistungen.
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?
Laufender Bezug einer der folgenden Leistungen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem AsylbLG
- Leistungen der Jugendhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB VIII
- Wohngeld nach dem WoGG
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz