Vereine
1. Die RV bezweckt, die Brieftaubenzucht und den Brieftaubensport in ihrem Gebiet zu fördern und zu pflegen.
2. Die RV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die RV ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die RV veranstaltet Übungs- und Preisflüge sowie Ausstellungen. Zur Durchführung der Übungs- und Preisflüge hält sie ein Transportfahrzeug für Brieftauben (Kabinenexpreß).
4. Die RV fördert durch geeignete Maßnahmen insbesondere die Verbesserung der Brieftaubenzucht, der Fütterung, der Hygiene und des Schlagbaues.
5. Eine besondere Aufgabe der RV ist es, die Jugend und den Nachwuchs durch geeignete
Maßnahmen an die Brieftaubenzucht und den Brieftaubensport heranzuführen.
6. Die Mittel der RV dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der RV.
Sie sind für Inhalt und Aktualität ihrer Darstellung selbst verantwortlich.