Aktuelles Haltern am See

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Titel
Ukraine-Krise - Wir informieren
Einleitung

An dieser Stelle hat die Stadt Haltern am See für die Geflüchteten aus der Ukraine einige Informationen zusammengefasst, die ihnen dabei helfen sollen, sich vor Ort besser zurechtzufinden.  

Text

Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits in einer selbst organisierten Unterkunft, zum Beispiel bei Freunden und Verwandten, in Haltern am See aufhalten, sollen zunächst dort verbleiben.

Schutzsuchende Personen aus der Ukraine, die keine Möglichkeit haben, sich in einer selbst organisierten oder in einer durch die Kommune gestellten Unterkunft aufzuhalten,sollen sich als schutzsuchend in der Landeserstaufnahme (LEA) Bochum melden und dort registrieren lassen. Die Landeserstaufnahme in Bochum ist 24/7 geöffnet. Die Anschrift lautet Gersteinring 50, 44791 Bochum. 

 

So erfolgt die Anmeldung:

Das Sozialamt Haltern am See kümmert sich um die Anmeldung und nimmt die Anträge für Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes und für den Krankheitsfall auf. Zur Antragsaufnahme ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren.

Bei ukrainische Staatsangehörigen, die sich bereits in einer selbst organisierten Unterkunft befinden, ist ausreichend, wenn sie sich am nächsten Werktag bei der Stadt Haltern am See unter folgenden Telefonnummern zur Terminvereinbarung melden: 02364 933-220, 933-235 oder 933-248.

Контактна персона для осіб з України, які шукають захисту на вихідні.

Громадяни України, які вже самі організують собі перебування,

наприклад, з друзями та родичами в Хальтерн-ам-Зее, мають спочатку тут залишитися. Для цього достатньо, щоб вони записалися на прийом на наступний робочий день в місті Хальтерн-ам-Зее за вказаними нижче телефонами: 02364 933-220, 933-235 або 933-248.

Особи з України, які шукають захисту та не мають можливості самостійно організувати

перебування у житлі або в житлі, наданому муніципалітетом,

повинні зареєструватися як шукачі захисту в державній первинній приймальні (LEA) Бохумі. Адреса: Gersteinring 50, 44791 Bochum.

Державна приймальня в Бохумі працює цілодобово.

Потім їх передають до державного приймального закладу для розміщення. Згодом ця група людей буде розподілена по муніципалітетах.

 

Alltägliche Vokabeln, Redewendungen und Informationen für Ukrainer:innen 

Um Ukrainer:innen bei ihrem Aufenthalt in Deutschland zu unterstützen und ihnen die ersten sprachlichen Schritte zu erleichtern, haben wir ein kostenfreies Wörterbuch Deutsch – Ukrainisch als PDF erstellt.

Німецько-український словник у форматі PDF

Повсякденна лексика, сталі вирази та корисна інформація для українських біженців: у форматі PDF для завантаження.

 

Krankenversorgung:

Die Stadtverwatung stellt Behandlungsscheine für die
Krankenversorgung aus. Im Notfall, zum Beispiel am Wochenende, leistet
das Gesundheitssystem direkte Hilfe.

 

Registrierung und Arbeitserlaubnis:

Die Registrierung und die Beantragung einer Arbeitserlaubnis erfolgen in der
Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1,
Recklinghausen, Tel. 02361-53-0.

 

Fachdienst Integration und Migration:

Regelmäßige Sprechstunden zur Unterstützung der Geflüchteten und ihrer Helferinnen und Helfer finden während der Cafés, dienstags, mittwochs und freitags in den Räumen von Vitus e.V. statt, sowie nach Terminabsprache (Mo, Di, Do, 9 – 11 Uhr und Mi, 16 – 18 Uhr im Caritas Centrum, Sixtusstr. 39, Tel. 1090-0).

 

Übersetzungshilfen:

Beim Caritasverband können sich interessierte Übersetzerinnen und Übersetzer (Ukrainisch, Russisch) melden. Hier wird eine Liste aller ehrenamtlicher Helfer geführt. Kontakt: Lisa Bork, e.bork@caritas-ostvest.de oder
Tel. 0151-16224576, Anna Haverkamp,
a.haverkamp@caritas-ostvest.de oder Tel. 0151-41889424.

Sachspenden/Kleidung:

Ukrainische Geflüchtete erhalten eine Erstausstattung an Kleidung in der Jugendwerkstatt, Münsterknapp 2. Die Kosten für die Kleidung übernimmt Vitus e.V. durch Geldspenden an die Ukrainehilfe. Die Abgabe von Kleider- und Sachspenden ist möglich während der Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag: 8.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr.

Kontakt: Tel. 930220.

 

Geldspenden:

Die Spendenkonten zur Finanzierung der Angebote in Haltern lauten:

VITUS e.V.
Stichwort: Ukrainehilfe
IBAN: DE 1442 6513 1500 0100 5933


Bürgerstiftung Halterner für Halterner
Stichwort: Ukrainehilfe
IBAN: DE29 4016 4528 0140 8008 01

 
Asylkreis Haltern am See über den
Caritasverband Ostvest e.V.
Stichwort: Ukrainehilfe
IBAN: DE98 4265 1315 0000 0687 59

 

Die Tafel:

Geflüchtete erhalten von der Stadt einen Berechtigungsschein, mit dem sie an der Tafel einen Tafelausweis erhalten. Dieser Ausweis ist dienstags von 10 bis 12 Uhr abzuholen. Am folgenden Donnerstag kann dann erstmals eingekauft werden. Pro Einkauf (Einzelperson oder Familie sind 3 € zu zahlen.)

Recklinghäuser Str. 44, Tel. 606185.

 

Treffen für den Austausch 

  • Ukraine-Café mit Beratung durch den Migrationsdienst des Caritasverbandes
    Dienstags von 15 bis 17 Uhr in den Räumen des Vitus e.V., Lippstr. 7 – 9
    Kontakt: Wiebke Breuer, Tel. 0173-1922224.

  • Willkommenscafés des Asylkreises bei Vitus e.V. 
    Mittwochs, 15 – 17 Uhr und freitags, 11 – 13 Uhr

  • Spiel und Spaß mit dem ATV Haltern
    Kennenlernangebot für geflüchtete
    Familien, Bewegung, Spiel und Spaß für
    die Kinder. Erwachsene können sich bei
    Kaffee und Kuchen austauschen. Wenn
    möglich, saubere Hallenschuhe mitbringen.

    Samstag, 23. April
    Jahnhalle am Lippspieker 25,
    Tel. 9496418.


  • Internationales Kochen des Asylkreises an jedem 3. Donnerstag im Monat um 17:00 Uhr bei Vitus e.V., Lippstr. 7 – 9. Anmeldung bei Christel Baumann, Tel. 0151-20170902.

 

Tiere aus der Ukraine müssen gemeldet werden


In der Ukraine gibt es über das ganze Land verteilt immer wieder Fälle von Tollwut. Deutschland hingegen gilt als tollwutfrei. Darum weist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen darauf hin, dass Hunde, Katzen und Frettchen, die aus der Ukraine mit nach Deutschland gekommen sind, in jedem Fall durch einen Tierarzt untersucht und gegen Tollwut geimpft werden müssen. Tollwut verläuft bei Menschen und Tieren tödlich, wenn sie einmal ausgebrochen ist. Eine Therapie oder Heilung sind nicht möglich. Damit Deutschland tollwutfrei bleibt, soll durch die Untersuchung und Impfung sichergestellt werden, dass die Tiere nicht unerkannt Tollwuterreger nach Deutschland einschleppt haben, daran erkranken und diese hier verbreiten.

 

Deshalb müssen Tierhalter einige Regeln einhalten:

Quarantäne: Das mitgebrachte Tier muss zunächst zwingend in der Unterkunft bleiben und darf keinen Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben. Ein Hund darf kurzfristig an der Leine ausgeführt werden. Wichtig ist, dass er dabei keinen Kontakt zu anderen Hunden und Menschen haben darf.

Kontaktaufnahme zum Veterinäramt: Wer einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen mitgebracht hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Veterinäramt Recklinghausen in Verbindung setzen, telefonisch über die Telefonnummern 02361 532125 (Sekretariat). Alternativ kann die Kontaktaufnahme auch per Mail erfolgen: fd39@kreis-re.de.

Impfpass: Wer für sein Tier einen Impfpass hat, sollte diesen dem Veterinäramt vorlegen. Dort wird festgestellt, ob das Tier eine Tollwutimpfung benötigt oder nicht.

Besuch beim Tierarzt: Das Tier muss in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dort bekommt es – sofern noch nicht vorhanden – einen Transponder (Mikrochip), damit es eindeutig identifizierbar ist. Wenn nötig, wird es auch gegen Tollwut geimpft. Für das gekennzeichnete und geimpfte Tier wird dann ein Heimtierausweis ausgestellt.

Erneute Untersuchung: 30 Tage nach der Tollwutimpfung muss das Tier erneut in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dann wird eine Blutprobe entnommen, die auf Antikörper gegen Tollwut untersucht wird.

Abschlussgespräch mit dem Veterinäramt: Wenn das Untersuchungsergebnis auf Tollwutantikörper vorliegt, können die Tierhalter einen Termin für die Abschlussuntersuchung mit dem Veterinäramt vereinbaren.

Ende der Quarantäne: Sobald das Untersuchungsergebnis vorliegt und nachgewiesen ist, dass das mitgebrachte Tier Tollwutantikörper hat, darf es mit anderen Tieren und Menschen in Kontakt kommen.

 

Keine Einnahme von Jodtabletten notwendig

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zuständige Bundesbehörden für die Überwachung der Umweltradioaktivität beobachten die Situation in der Ukraine aufmerksam. Damit sind sie in der Lage frühzeitig zu erkennen, ob es Entwicklungen gibt, die gesundheitlich relevant für Menschen in Deutschland sein könnten. Dies ist aktuell nicht der Fall. Aufgrund der Entfernung zur Ukraine ist auch bei einem Austritt von Radioaktivität aus einem dortigen Kernkraftwerk nicht damit zu rechnen, dass eine Einnahme von Jodtabletten erforderlich werden könnte. Bürgerinnen und Bürgern sollten dringend von einer selbstständigen Einnahme der Tabletten abgeraten werden. Eine Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, hat aktuell aber keinerlei Nutzen.